Sie sind am geistigen und seelischen Wohl anderer Menschen interessiert, einfühlsam und haben Freude am Umgang mit betreuungsbedürftigen Menschen?

Allgemeines zur Ausbildung

Eine Betreuungskraft aktiviert und betreut Menschen, die in ihren Alltagskompetenzen eingeschränkt sind und trägt zu deren Wohlbefinden bei. Sie ermöglichen ihnen ein selbstbestimmtes Leben in Würde. Sie bieten Hilfe bei alltäglichen Dingen, bei der Alltagsstrukturierung, beim Kochen, beim Singen, beim Zeichnen oder Führen einfühlsame Gespräche. Dies sind einige der Aufgabenfelder einer zusätzlichen Betreuungskraft. Unsere Qualifizierungen halten sich an die Richtlinien nach § 53 b SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen vom 19. August 2008 in der gültigen Fassung vom 23. November 2016. Die Schulung ist nach AZAV zertifiziert und kann über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter gefördert werden.

Starttermine der Maßnahme:

15.04.2024 bis 31.05.2024

14.10.2024 bis 27.11.2024



Abschluss:
Betreuungskraft nach § 53 b SGB XI / Teilnahmezertifikat

Zugangsvoraussetzungen:

  • eine positive Einstellung gegenüber alten, kranken und behinderten Menschen
  • Gelassenheit und Geduld im Umgang mit verhaltensbedingten Sonderheiten
  • freundliche und bestimmte Ausstrahlung
  • gute Wahrnehmungs- und Beobachtungsgabe
  • Phantasie, Kreativität, Aufgeschlossenheit und Flexibilität

Finanzierung:

  • mit Bildungsgutschein über die Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter möglich (auch Förderung über Qualifizierungschancengesetz (QCG) möglich – früher WeGebAU-Programm)

Inhalte der Ausbildung

Modul 1 – Orientierungspraktikum (40 Std.)

Wird in einer vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung vor der Qualifizierungs- maßnahme durchgeführt und dient zur Eignungsfeststellung.

Modul 2 – Basiskurs (100 Std.)

Die Teilnehmer erhalten Grundkenntnisse: in Kommunikation, in der Beschäftigungstherapie, in der Betreuungstätigkeit Grundlagen zum Verhalten beim Auftreten eines Notfalls.

Modul 3 – Betriebliche Lernphase (80 Std.)

Die betriebliche Lernphase erfolgt in einer vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung unter Anleitung einer erfahrenen Betreuungskraft.

Modul 4 – Aufbaukurs (60 Std.)

Jetzt werden die erworbenen Kenntnisse vertieft und weitere Beschäftigungsformen werden erlernt.

Weitere Themen sind :  

  • rechtliche Regelungen zur Pflege und Betreuung,
  • hauswirtschaftliche Versorgung,
  • Ernährungslehre und Ernährungsbesonderheiten.

Sie werden befähigt zur Ausübung von Angeboten, die der Unterstützung im Alltag nach § 45 SGB XI dienen.

Berufliche Aussichten

Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung, geistiger Behinderung, psychischen Erkrankungen, aber auch im ambulanten Bereich arbeiten zu können.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder senden uns Ihre Bewerbungsunterlagen zu.


Pflege-Campus
Bahnhofstraße 6 a, 07318 Saalfeld/Saale

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